Von der Vignette bis zur Streckenmaut — alles was du wissen musst, bevor du losfährst.
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Drei umfassende Themenblöcke mit konkreten Fakten, Tarifen und Praxistipps — damit Sie auf jeder Strecke rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Vignettenpflicht, Kategorien, Ausnahmen & Strafen
In Österreich gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen Vignettenpflicht. Fahrzeuge bis 3,5 t müssen eine gültige Vignette mitführen — digital oder als Klebevignette. Wer ohne Vignette fährt, riskiert empfindliche Strafen.
LKW-Maut, Toll Collect & mautpflichtige Strecken
Deutschland erhebt auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen eine kilometerabhängige LKW-Maut. Das Toll Collect-System erfasst alle mautpflichtigen Fahrten digital. Für Pkw gibt es bislang keine allgemeine Autobahnmaut.
AT–DE, Euro-Vignette, digital vs. physisch
Wer zwischen Deutschland und Österreich pendelt oder die Grenze regelmäßig überquert, muss beide Mautsysteme kennen. Hier erfahren Sie, was beim Grenzübertritt gilt, was die Euro-Vignette ist und ob digital oder physisch die bessere Wahl ist.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Maut in Deutschland und Österreich – verständlich, sachlich und ohne Werbung.
Ja, die Vignettenpflicht gilt in Österreich für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen – unabhängig davon, ob Sie österreichischer Staatsbürger oder Tourist aus dem Ausland sind. Sobald Sie eine mautpflichtige Autobahn oder Schnellstraße benutzen, benötigen Sie eine gültige Vignette. Die günstigste Option für Kurzbesuche ist die 10-Tages-Vignette, die speziell für Touristen und Durchreisende gedacht ist.
Die digitale Vignette (Digitalvignette) können Sie bequem online über die offizielle Website der ASFINAG (asfinag.at) erwerben. Alternativ ist der Kauf auch an Tankstellen, in Trafiken (Tabakläden), beim ÖAMTC und ARBÖ sowie an bestimmten Grenzübergängen möglich. Die digitale Vignette wird automatisch mit Ihrem Kennzeichen verknüpft – es gibt nichts aufzukleben. Sie ist sofort nach dem Kauf ab Mitternacht des folgenden Tages gültig, sofern Sie keine spätere Gültigkeitsdauer gewählt haben.
Bei der klassischen Klebevignette ist die korrekte Anbringung gesetzlich vorgeschrieben: Sie muss innen auf der Windschutzscheibe, vollständig sichtbar und unbeschädigt angebracht sein. Eine falsch oder manipuliert angebrachte Vignette gilt als ungültig. In diesem Fall droht dieselbe Strafe wie beim Fahren ohne Vignette – eine Ersatzmaut von 120 Euro oder ein Bußgeld von bis zu 300 Euro. Empfehlung: Steigen Sie auf die digitale Vignette um, um Klebefehler vollständig zu vermeiden.
Nein, eine klassische Tagesvignette existiert in Österreich nicht. Die kürzeste verfügbare Option ist die 10-Tages-Vignette. Sie ist für PKW und Motorräder erhältlich und gilt – wie der Name sagt – für zehn aufeinanderfolgende Tage. Für Wohnmobile und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten separate Regelungen mit streckenbezogener Maut (GO-Box).
Wer in Österreich ohne gültige Vignette auf mautpflichtigen Straßen fährt, muss mit einer Ersatzmaut von 120 Euro rechnen, die direkt vor Ort bezahlt werden kann. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt oder die Kontrolle eskaliert, kann ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden – mit Strafen von bis zu 300 Euro. Ausländische Fahrer können zur sofortigen Bezahlung aufgefordert werden.
Für PKW und Motorräder mit deutschen oder europäischen Zulassungen ist die Nutzung deutscher Autobahnen derzeit kostenlos. Eine Infrastrukturabgabe (umgangssprachlich PKW-Maut) wurde zwar beschlossen, jedoch 2019 vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt und nie eingeführt. Für LKW und Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gilt hingegen seit 2005 eine streckenbezogene Maut, die über das TOLL Collect-System abgerechnet wird.
Die Jahresvignette berechtigt zur Nutzung aller österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen – jedoch nicht für bestimmte Sondermautstrecken. Dazu zählen zum Beispiel der Arlbergtunnel, die Brennerautobahn (A13), der Karawankentunnel und weitere Alpenpässe. Für diese Strecken wird zusätzlich zur Vignette eine separate Streckenmaut erhoben.
Die Jahresvignette ist nicht exakt 365 Tage gültig, sondern gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres – also knapp 14 Monate. Das bedeutet: Die Jahresvignette 2025 ist beispielsweise bereits ab dem 1. Dezember 2024 gültig und verliert ihre Gültigkeit erst am 31. Januar 2026. So können Autofahrer die Vignette frühzeitig kaufen, ohne Tage zu verlieren.
Nein. Die Vignettenpflicht in Österreich gilt nur für das ziehende Fahrzeug (Zugmaschine), nicht für den Anhänger. Wenn Ihr PKW eine gültige Vignette hat, dürfen Sie problemlos einen Anhänger oder Wohnwagen mitführen, ohne eine zusätzliche Vignette kaufen zu müssen. Achten Sie jedoch darauf, dass bei Fahrzeugen mit Anhänger das Gesamtzuggewicht die 3,5-Tonnen-Grenze nicht überschreitet – ansonsten gelten LKW-Mautregeln.
Ja, die digitale Vignette kann unter bestimmten Bedingungen storniert werden. Gemäß den ASFINAG-Bedingungen ist eine Stornierung möglich, solange die Vignette noch nicht gültig ist (also vor dem ersten Gültigkeitstag) und die Stornierung innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf beantragt wird. Liegt der Kauftag gleichzeitig mit dem ersten Gültigkeitstag zusammen, entfällt das Rückgaberecht. Stornierungen können direkt über das ASFINAG-Kundenportal beantragt werden.